Liebe Mitglieder,
unsere Vereinssatzung wurde überarbeitet! Die bisherige Version war bereits einige Jahre alt und entsprach nicht mehr ganz den Anforderungen der heutigen Zeit. Allein Begriffe wie „ehrenhaft“ sind heute kaum noch gebräuchlich.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
1. Allgemeine Modernisierung der Sprache
- Begriffe wie „ehrenhaft“ und „unehrenhaft“ wurden entfernt bzw. durch zeitgemäßere Formulierungen ersetzt.
- Die Satzung wurde insgesamt sprachlich klarer und verständlicher formuliert.
2. Klarere Definition von Vorstand und Vereinsausschuss
- In der neuen Satzung wurden die Aufgaben und Rechte der Vorstandschaft (§ 8) und des Vereinsausschusses (§ 9) detaillierter beschrieben.
- Die genauen Verantwortlichkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer) wurden spezifiziert.
- Die Regelungen zur Beschlussfähigkeit und Sitzungen wurden präziser ausgearbeitet.
3. Ergänzung des Datenschutzes
- Ein neuer Paragraph (§ 12) wurde hinzugefügt, der den Datenschutz regelt.
- Die Datenschutzordnung wird nun durch den Vereinsausschuss beschlossen.
4. Änderungen bei der Mitgliedschaft
- Der Aufnahmeantrag kann nun auch elektronisch gestellt werden (§ 3).
- Die Austrittsregelung wurde konkretisiert (Austritt nur zum 30.06. oder 31.12. mit einer Frist von einem Monat).
- Fristen für Beitragssäumigkeit wurden von 12 auf 6 Monate verkürzt.
5. Änderungen bei der Mitgliederversammlung
- Die Einladung zur Jahreshauptversammlung erfolgt nun über die Vereinshomepage statt über die Tagespresse (§ 10).
- Die Tagesordnung muss spätestens zwei Wochen vorher veröffentlicht werden (vorher 5 Tage).
- Digital durchgeführte Mitgliederversammlungen sind nun explizit möglich.
6. Erweiterung der finanziellen Regelungen
- Der Betrag, über den der 1. Vorsitzende ohne Zustimmung Verbindlichkeiten eingehen darf, wurde von 500 € auf 1.000 € erhöht.
- Der Vorstand kann nun eigenständig bis zu 2.500 € genehmigen, darüber hinaus ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich.
7. Kleinere strukturelle Änderungen
- Das Vereinsjahr wurde als Kalenderjahr definiert.
- Der Wahlzeitraum für Vorstand und Vereinsausschuss wurde leicht angepasst (nicht mehr zwingend im Januar, sondern im ersten Quartal).
Fazit:
Die neue Satzung bringt keine grundlegenden Änderungen mit sich, sondern dient vor allem der sprachlichen Modernisierung, klareren Strukturierung und Ergänzung von Datenschutzbestimmungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Vorstands- und Ausschussregelungen sowie die Einladungsmodalitäten zur Mitgliederversammlung.
Ansonsten bleibt vieles beim Alten. Die neue Satzung wird in der kommenden Jahreshauptversammlung offiziell beschlossen.
Du hast bereits jetzt die Möglichkeit, die neue und die alte Satzung einzusehen:
📄 Neuen Satzungsentwurf ansehen
📄 Alte Satzung ansehen
📄 Datenschutzverordnung des TSV Oberalteich
Für Fragen oder Anmerkungen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Euer TSV Oberalteich
(Online seit 05.03.2025)